Novel Food: Sicherheit und regulatorische Klarheit für Ihre Produktentwicklung

Innovative Rohstoffe bieten große Chancen für differenzierte Produkte. Gleichzeitig stellt die Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283 klare Anforderungen an Zutaten und Verfahren, die vor dem 15. Mai 1997 in der Europäischen Union nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Für solche Zutaten ist vor dem Inverkehrbringen grundsätzlich eine rechtliche Prüfung erforderlich.

Für Marken, Start-ups und Handelsunternehmen in der Lohnherstellung bedeutet das: Nicht jede innovative Zutat ist automatisch verkehrsfähig. Entscheidend ist, ob ein Rohstoff bereits zugelassen ist, unter welchen Verwendungsbedingungen er eingesetzt werden darf und welche Kennzeichnungsanforderungen gelten. Maßgeblich ist dabei die Unionsliste zugelassener neuartiger Lebensmittel nach der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470, die laufend aktualisiert wird.

Wir unterstützen Sie dabei, regulatorische Risiken frühzeitig zu erkennen. Bereits in der Entwicklungsphase prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob eine Zutat potenziell novel-food-relevant ist, ob sie in der Unionsliste geführt wird und ob die geplante Dosierung, Zielgruppe und Produktkategorie mit der Zulassung übereinstimmen. So schaffen wir frühzeitig Planungssicherheit für Rezeptur, Beschaffung und Markteinführung.



Besonders relevant ist das bei botanischen Extrakten, Algen, Pilzen, mikrobiellen Zutaten, neuartigen Herstellverfahren sowie bestimmten isolierten oder hochkonzentrierten Stoffen. Auch wenn ein Rohstoff grundsätzlich bekannt erscheint, kann seine konkrete Form, Herstellung oder vorgesehene Verwendung novel-food-rechtlich anders zu bewerten sein. Die Europäische Kommission stellt dafür unter anderem den Novel Food Catalogue als Orientierungshilfe bereit; dieser ist allerdings nicht rechtsverbindlich und ersetzt keine Einzelfallprüfung.

Unser Anspruch in der Lohnherstellung ist es, Innovation und Compliance zusammenzubringen. Deshalb denken wir regulatorische Anforderungen nicht erst am Ende mit, sondern von Anfang an im Entwicklungsprozess. Das reduziert Abstimmungsaufwand, vermeidet kostspielige Umwege und schafft eine belastbare Grundlage für einen erfolgreichen Produktlaunch.

Sie planen ein Produkt mit innovativen Inhaltsstoffen?
Wir begleiten Sie von der ersten Einschätzung bis zur umsetzbaren Herstelllösung – praxisnah, effizient und mit Blick auf die regulatorischen Anforderungen des EU-Marktes.