Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lohnfertigungsvertrages
der Vita natura GmbH & Co. KG
Stand: Juli 2024
Allgemeines, Geltungsbereich
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Vita natura GmbH & Co. KG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Vita natura GmbH & Co. KG mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunden“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Vita natura GmbH & Co. KG und den Kunden ist die schriftliche Auftragsbestätigung, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der Vita natura GmbH & Co. KG vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch die schriftliche Auftragsbestätigung ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
A. Alle Preise gelten netto ab Werk, sofern es nicht an anderer Stelle vereinbart wurde. Entstehende Versandkosten werden entsprechend der Positionen zusätzlich berechnet.
B. Die Vita natura GmbH & Co. KG gilt zu keinem Zeitpunkt als Inverkehrbringer.
C. Etwaige Beanstandungen sind nur bei zeitgleichem Beleg dieser, durch eine dafür vorgesehene akkreditierte Prüfstelle preismindernd zu behandeln. Diese müssen spätestens 7 Tage nach Erhalt angemeldet werden.
D. Falls sich während der Produktionszyklen herausstellt, dass eine Umsetzung technisch nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Mehraufwand umzusetzen ist, bleibt dem Auftragnehmer freigestellt die Durchführung abzulehnen. In diesem Fall sind alle empfangenen Leistungen zurückzuerstatten. Eine weitere Entschädigung ist ausgeschlossen. Weiterhin schließen wir, soweit gesetzlich zulässig, sämtliche Schadenersatzansprüche aus.
E. Die Lohnproduktion beinhaltet nicht die rechtliche Prüfung der Verkehrsfähigkeit. Ist diese jedoch gewünscht, muss sie vom Auftraggeber separat beauftragt werden. Die Verkehrsfähigkeit wird dann auftragsgemäß von externen Lebensmittelanalyselaboren geprüft und zertifiziert. Daher übernehmen wir als Hersteller keine Haftung oder Gewährleistung hinsichtlich der Zusammensetzung, Dosierung, sowie des Etikettentexts.
F. Bei Lieferung ins Ausland ist die Abwicklung der Einfuhr sowie die Zollabwicklung durch den Auftraggeber zu gewährleisten und obliegt in seinem Haftungsbereich.
G. Bei Lohnfertigung übernimmt die Vita natura GmbH & Co. KG keine Gewährleistung bzgl. Reaktionen chemischer und physikalischer Art des Produktes und der Haltbarkeit.
H. Im Falle von individueller Anfertigung nach Angaben des Auftraggebers haftet dieser dafür, dass ihm sämtliche Patent-, Gebrauchsmuster- oder andere gewerblichen Schutzrechte zustehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer von allen Forderungen und Klageansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.
I. Nur der Auftraggeber haftet eigenständig für die Richtigkeit zur Verfügung gestellter Rohstoffe. Bei beauftragten Rezepturen trägt die Vita natura GmbH & Co. KG weder inhaltlich noch Indikativ die Obliegenschaft und ist für diese nicht verantwortlich. Sollten diesbezüglich Absprachen getroffen worden sein, gelten diese ausschließlich als Informationstausch. Vertragswirksame Absprachen bedürfen der Schriftform.
J. Sollte Aufgrund höherer Gewalt eine Lieferung zum vereinbarten Zeitraum nicht realisierbar sein, wird der Auftraggeber rechtzeitig informiert. Eine Haftung über den Auftragswert hinaus bleibt ausgeschlossen. Der genannte Liefertermin gilt freibleibend, der rechtzeitigen Eigenbelieferung. Eine Haftung oder Stornierung aus diesen Gründen ist ausgeschlossen. Eine Auslieferung erfolgt dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
K. Weiterhin kann es bei einzelnen Chargen zu Abweichungen im Vergleich zum tatsächlichen Füllgewicht kommen. Sollte die Abweichung den Wert von 15% übersteigen wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt.
L. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum der Vita natura GmbH & Co. KG.
M. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
N. Es ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
O. Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Vita natura GmbH & Co. KG vereinbart.